HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)

FAQ

  • Welche Grundvoraussetzungen gibt es?

    Grundvoraussetzungen zur Unterbringung einer 24h Pflegekraft:


    1. Ein verschließbarer „Wohnraum mit Frischluftzufuhr“.

    2. Uneingeschränkter Zugang zu den sanitären Einrichtungen.

    3. Internetzugang

  • Wie setzen sich die Kosten zusammen?

    Die Kosten für eine Pflegekraft setzen sich wie folgt zusammen:

    Lohnkosten, Aufwendungen für Kost und Logis, Reisekosten und Vergütungen des Entsendeunternehmens und deren Partner.

    Der Kostenrahmen ist abhängig von den nachfolgenden Faktoren:


    1. Pflegegrad
    2. Qualifikation
    3. Berufserfahrung
    4. Sprachkompetenz
    5. Führerschein und Fahrpraxis
    6. Anzahl der betreuten / versorgten Personen
  • Wie hoch sind die monatlichen Kosten?

    Je nach Bedarf und aktuellem Pflegegrad variieren die Tagessätze zwischen 79,- € und max. 109,- €.

  • Ist eine anteilige Finanzierung durch das Pflegegeld möglich?

    Bereits ab Pflegegrad 2 kann das jeweilige Pflegegeld auch für eine Finanzierung einer Pflegekraft aus Osteuropa genutzt werden.

  • Ist eine 24h-Pflegekraft steuerlich absetzbar?

    Die Kosten für legal beschäftigte Betreuungskräfte können als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Es können max. bis zu 20 Prozent der Aufwendungen eines Haushaltes und pro Jahr maximal 4.000 Euro abgesetzt werden. Wir empfehlen grundsätzlich einen Besuch beim Steuerberater Ihres Vertrauens.

  • Wie gestalten sich Arbeitszeit und Freizeit einer 24h-Pflegekraft?

    In einem Dienstleistungsvertrag wird die Arbeitszeit in der Regel auf 40 Stunden pro Woche festgelegt. Die zulässige Arbeitszeit beträgt max. 60 Stunden pro Woche.

    Ausländische Betreuungskräfte haben einen Anspruch auf einen arbeitsfreien Tag pro Woche. Für Sonntagsarbeit muss ein Ersatzruhetag angeboten werden. In Summe müssen mindestens 15 Sonntage in einem Kalenderjahr arbeitsfrei bleiben.


    Wichtig: Der Begriff „24h Betreuung“ oder „24h-Pflege“ hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch fälschlicherweise sinnbildlich für den Umfang der Betreuung etabliert.

    Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Betreuungskräfte selbstverständlich nicht ununterbrochen arbeiten. Pausen und Erholungszeiten sind grundsätzlich durch gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

  • Wie schnell bekommt man eine adäquate 24h-Pflegekraft?

    Das ist immer abhängig vom Angebot und der Nachfrage. Ferienzeiten und christliche Feiertage bestimmen die Verfügbarkeit. Auch bei dringendem Bedarf haben wir durch unser großes Netzwerk die Möglichkeit, sehr kurzfristig eine geeignete Betreuungskraft zu vermitteln.

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